01.09.2004 · Fachbeitrag · Entbindungsantrag
Wiederholung eines Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen
| Hat der Betroffene einen Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung gestellt, muss der Antrag, wenn der Hauptverhandlungstermin verlegt worden ist, spätestens zu Beginn des neu terminierten Hauptverhandlungstermins wiederholt werden (OLG Hamm 29.4.04, 4 Ss OWI 195/04, rkr. Abruf-Nr. 041716). |
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