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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Ausnahme für einzelne Klassen

    | Auch bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2 StGB kann die Fahrerlaubnis der Klasse T vom Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ausgenommen werden, wenn es sich um die erste straßenverkehrsrechtliche Verurteilung handelt, lediglich relative Fahruntüchtigkeit vorlag und der Verurteilte zur Bestellung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf die Fahrerlaubnisklasse T angewiesen ist (AG Auerbach 12.1.02, 2 Ds 641 Js 11502/02 jug, rkr.). (Abruf-Nr. 030185) |