01.07.2003 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Transport von BtM?
| Anders als bei Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet allein der Umstand, dass der Täter ein Kfz zur/bei Begehung einer Straftat benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen (OLG Koblenz 24.3.03, 1 Ss 45/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031358) |
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