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  • 24.02.2011 | Entziehung der Fahrerlaubnis

    Feststellung von Kokainkonsum durch Blutuntersuchung

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund von (einmaligem) Drogenkonsum ist rechtmäßig, wenn eine im Zuge einer Verkehrskontrolle entnommene Blutprobe den sicheren Schluss zulässt, dass ein Kokainkonsum stattgefunden hat (VGH Baden-Württemberg 25.11.10, 10 S 2162/10, Abruf-Nr. 110487).

     

    Praxishinweis

    Der VGH hat in der Entscheidung u.a. zu einem vom Fahrerlaubnisinhaber vorgelegten Gutachten über eine Haarprobe Stellung genommen. Dieses hat er als nach derzeitigem Kenntnisstand nicht geeignet angesehen. Denn ein von dem Führerscheininhaber zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegtes Gutachten über eine Haarprobe, das Kokainkonsum in den letzten zwölf Monaten für nicht erweislich hält, sei nicht geeignet, eine methodisch einwandfreie Blutuntersuchung zu entkräften. Die Verwertbarkeit einer solchen Haaranalyse zum (positiven oder negativen) Nachweis eines Drogenkonsums setzt zudem in formeller Hinsicht schon die sichere Identifizierung des Probanden und den Ausschluss einer Manipulation der Haarprobe von der Probennahme bis zur Analyse voraus. Fehlt es bereits hieran, ist ein solches Gutachten gänzlich ungeeignet zur Beweisführung.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 54 | ID 142432