01.03.2003 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis
Keine Regelvermutung für charakterliche Unzuverlässigkeit bei Transport von BtM in einem Kfz?
| Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet bei § 69 Abs. 1 StGB allein der Umstand, dass der Täter ein Kfz zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kfz. Das gilt vor allem auch bei der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kfz (BGH 5.11.02, 4 StR 406/02). (Abruf-Nr. 030186) |
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