23.04.2008 | Entziehung der Fahrerlaubnis
Nachträglicher Wegfall von Punkten während des Verfahrens zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führt zu einer rückwirkenden Korrektur des Punktestands des Betroffenen, die grundsätzlich im Verfahren der Entziehung der Fahrerlaubnis zu beachten ist (OVG Münster 24.1.08, 16 B 1269/07, Abruf-Nr. 080999). |
Praxishinweis
Das OVG behandelt den Fall, dass während des laufenden verwaltungsrechtlichen Verfahrens zur Entziehung der Fahrerlaubnis nachträglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt wird und dadurch Punkte wegfallen anders als die Reduzierung des Punktestands im Verlauf des Widerspruchsverfahrens durch Tilgung im Verkehrszentralregister bzw. Eintritt der Tilgungsreife. Die Verfahrenseinstellung führe – so das OVG – zu einer rückwirkenden Korrektur des Punktestands und sei daher nicht mit einer nach dem Ergreifen einer Maßnahme nach § 4 Abs. 3 S. 1 StVG eintretenden Tilgung oder Tilgungsreife von Eintragungen punktebewehrter Zuwiderhandlungen vergleichbar (zu diesen Fällen BayVGH DAR 07, 717; OVG Münster DAR 07, 164; VGH Mannheim VRS 108, 454; OVG Greifswald 23.11.06, 1 M 140/06; s. aber auch OVG Bremen NJW 07, 394; OVG Koblenz DAR 07, 41).