23.08.2010 | EU-Fahrerlaubnis
Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach abgelehnter Erteilung einer deutschen FE
Eine Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein in Deutschland für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis gesperrter Bürger eine tschechische EU-Fahrerlaubnis (mit eingetragenem tschechischen Wohnsitz) erwirbt, um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr in Deutschland zu führen (OLG Stuttgart 26.5.10, 2 Ss 269/10, Abruf-Nr. 102283). |
Praxishinweis
Die Entscheidung betrifft die Rechtslage seit dem 19.1.09.
- vgl. dazu Mosbacher/Gräfe NJW 09, 801.
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 156 | ID 137922