23.04.2009 | Fahren ohne Fahrerlaubnis
Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Fahren mit einer ausländischen Fahrerlaubnis
Ist für die Frage des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Frage bedeutsam, ob ein Mitgliedsstaat der EU die Möglichkeit hat, einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung der Gültigkeit zu versagen (Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/438), wenn sein Inhaber im ersten Mitgliedsstaat zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unterlag, ist die Sach- und Rechtslage schwierig und ein Pflichtverteidiger beizuordnen (LG Zweibrücken 2.12.08, Qs 136/08, Abruf-Nr. 090780). |
Praxishinweis
Die Entscheidung hat zumindest noch für „Altfälle“ Bedeutung, in denen die ausländische Fahrerlaubnis während des Laufs einer Sperrfrist vor dem 19.1.09 erworben worden ist. Denn insoweit war in der obergerichtlichen Rspr. streitig, inwieweit bei deren Benutzung in der Bundesrepublik strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt (einerseits OLG Stuttgart NJW 08, 243, andererseits OLG Bamberg zfs 07, 586 und OLG München zfs 07, 170).
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 82 | ID 126071