01.12.2004 · Fachbeitrag · Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis
| Ist seit Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland die Frist des § 4 Abs. 1 S. 3 IntVO von mehr als sechs Monaten verstrichen, bedarf der Inhaber einer ausländischen - nicht in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten - Fahrerlaubnis für die Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr im Inland einer deutschen Fahrerlaubnis (BVerfG 16.9.04, 2 BvR 1603/04, Abruf-Nr. 042834). |
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