01.06.2006 | Fahren ohne Fahrerlaubnis
Halter muss sich den Führerschein nicht vor jeder Fahrt zeigen lassen
Hat ein Halter einem anderen sein Kfz überlassen und sich zunächst den Führerschein zeigen lassen, kann er grundsätzlich vom Fortbestehen der einmal erteilten Fahrerlaubnis ausgehen. Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man vom Halter verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen. Dies gilt auch für den vom Fahrzeughalter nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StGB Beauftragten (KG 16.9.05, (3) 1 Ss 340/05 (86/05), Abruf-Nr. 061243). |
Praxishinweis
„Verkehrsrecht aktuell“ hat über die mit dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zusammenhängenden Fragen des § 21 StVG umfassend in VA 04, 177, berichtet.
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 104 | ID 90916