22.12.2010 | Fahren ohne Fahrerlaubnis
Keine Erkundigungspflicht zum Fortbestand einer rechtswirksam erteilten Fahrerlaubnis
Es besteht für den Inhaber einer rechtswirksam erteilten Fahrerlaubnis keine Verpflichtung, sich bei der Verwaltungsbehörde nach deren Fortbestand zu erkundigen (KG 12.7.10, (3) 1 Ss 180/10 (77/10), Abruf-Nr. 103010). |
Praxishinweis
Das AG hatte eine Verpflichtung des Fahrerlaubnisinhabers angenommen, sich bei der Verwaltungsbehörde nach deren Fortbestand zu erkundigen. Das KG lehnt das ab, und zwar auch, wenn dieser bereits häufiger verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Angesichts der weitgehend unbekannten und unterschiedlichen Fristen der Tilgungsbestimmungen könne nicht erwartet werden, dass er einen genauen Überblick über die gespeicherten Eintragungen habe. Es müssen daher konkrete Anhaltspunkte für die Kenntnis von einem verwaltungsrechtlichen Entziehungsverfahren und einer unmittelbar bevorstehenden Entscheidung vorliegen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 12 | ID 141032