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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnis

    Ausnahmen vom vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis

    | Schon die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 111a StPO im Anschluss an eine Trunkenheitsfahrt kann für den Betroffenen weitreichende Folgen haben. Das gilt besonders, wenn es sich um einen Berufskraftfahrer handelt. Denn in der Regel wird bei ihm schon der nur vorläufige, meist aber mehrere Monate andauernde Entzug der Fahrerlaubnis zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Dieser Betroffene ist daher sehr daran interessiert, zumindest im beruflichen Bereich weiter Auto fahren zur dürfen. Wir zeigen Ihnen praktische Lösungswege, wie Sie Ihrem Mandanten in dieser Situation helfen können, und worauf Sie als Verteidiger besonders achten müssen. |