01.08.2002 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnissperre
Die richtige Bemessung der Sperrfrist
| Fast täglich hat der Verteidiger mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und der Festsetzung einer Sperre für deren Wiedererteilung nach § 69a StGB zu tun. Obwohl es sich bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht um eine (Neben-)Strafe, sondern „nur“ um eine Maßregel der Sicherung und Besserung handelt, wird diese in der Praxis von den Mandanten häufig belastender als die eigentliche Strafe empfunden. Insbesondere deshalb wollen sie häufig ein Rechtsmittel einlegen, um so ggf. eine Abkürzung der als zu lang empfundenen Sperrfrist zu erreichen. |
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