01.06.2003 · Fachbeitrag · Fahrpersonalgesetz
Aushilfsfahrer = Fahrpersonal
| Das FahrpersonalG und die FahrpersonalVO finden auch Anwendung auf Aushilfsfahrer, hier Student bei einer Autovermietung (OLG Hamm 13.2.03, 1 Ss OWi 1064/02; rkr.). (Abruf-Nr. 030681) |
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