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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Ablenkung durch Telefonat

    | Übersieht der Betroffene ein (Vorschrifts-)Zeichen, weil er durch ein Telefonat mit seinem Handy abgelenkt war, kann er sich nicht auf ein Augenblicksversagen berufen. Abgesehen davon, dass das Benutzen eines Handys während der Fahrt verboten ist, muss sich der Betroffene darauf einstellen, dass ihn die Handy-Nutzung ablenken und die Beherrschung des Fahrzeugs eingeschränkt sein kann. Er muss daher durch erhöhte Sorgfalt sicher stellen, dass es zu keiner verkehrsrelevanten Beeinträchtigung kommt (OLG Hamm 31.7.03, 2 Ss OWi 474/03). (Abruf-Nr. 032213) |