01.11.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot / Absehen vom Rechtsmittel
| Macht der arbeitslose Betroffene geltend, dass von einem Fahrverbot abgesehen werden müsse, weil er die Aussicht habe, eine neue Arbeitsstelle als Fahrer bekommen zu können, ist es bedenklich, wenn das AG dazu ausführt, dass es nahe gelegen hätte, den „Bußgeldbescheid zu akzeptieren und das Fahrverbot unverzüglich anzutreten.“ (OLG Hamm 13.8.01, 2 Ss OWi 725/01, rkr.). (Abruf-Nr. 011097) |
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