01.12.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen
| Von der Anordnung eines Regelfahrverbots kann abgesehen werden, wenn der Betroffene, der als Subunternehmer für einen Kurierdienst tätig ist, wegen ungewöhnlich schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse weder Urlaub machen noch einen Fahrer einstellen kann (AG Offenbach 14.2.01, 29 OWi 110 Js 82365/00, zfs 01, 431). (Abruf-Nr. 011324) |
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