01.01.2002 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bei einem Taxifahrer
| Das Absehen vom Fahrverbot nach § 2 Abs. 4 BKatV gegen Erhöhung der Regelgeldbuße ist bei einem Betroffenen, der nebenberuflich als Taxifahrer tätig und auf die daraus erzielten Einnahmen für den Familienunterhalt angewiesen ist, dann nicht gerechtfertigt, wenn er nur fünf Monate vor der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung einen ähnlichen Verkehrsverstoß begangen hat (OLG Hamm, Beschl. 20.10.01, 3 Ss OWi 716/01; rkr.). (Abruf-Nr. 011328) |
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