01.10.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bei einem wirtschaftlich schwachen Betroffenen
| Bei einem wirtschaftlich schwachen Betroffenen, der als Taxifahrer tätig und verkehrsrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, kann das Absehen von einem Regelfahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße in Betracht kommen, wenn zwischen Tatbegehung und Verurteilung ein längerer Zeitraum verstrichen ist. Bei der Abwägung muss der Tatrichter berücksichtigen, dass ihm hierfür seit der Erhöhung der Geldbußen-Höchstgrenzen in § 17 OWiG zum 1.3.98 ein höherer Bußgeldrahmen zur Verfügung steht (OLG Hamm 2.7.01, 2 Ss OWi 543/01, rkr.). (Abruf-Nr. 010986) |
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