01.06.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot
| Der Tatrichter muss für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalls, der das Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigen soll, eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (OLG Hamm 5.2.04, 4 Ss OWi 48/04, Abruf-Nr. 040770). |
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