01.11.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot
| Der Tatrichter muss in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich darlegen, er sei sich unabhängig vom Vorliegen eines Ausnahmefalles auch der generellen Möglichkeit bewusst gewesen, den durch das Fahrverbot angestrebten Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße zu erreichen (OLG Hamm 29.6.04, 3 Ss OWi 348/04, Abruf-Nr. 042517). |
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