01.11.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot unter Erhöhung der Geldbuße
| Aus der Formulierung im tatrichterlichen Urteil, eine Geldbuße von 300 DM sei vorgesehen und im konkreten Fall angemessen, aber auch ausreichend, ergibt sich nicht, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit bewusst war, gegen eine angemessene Erhöhung der Regelgeldbuße von einem Fahrverbot absehen zu können. Bei dieser Formulierung handelt es sich nämlich nur um eine formelhafte Wendung (OLG Naumburg 15.2.01, 1 Ss (B) 438/00, zfs 01, 382, rkr.).(Abruf-Nr. 011224) |
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