01.05.2003 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot wegen Vorliegen eines Ausnahmefalles (drohender Verlust des Arbeitsplatzes)
| Der Tatrichter muss für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles, der das Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigen soll, eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf. Er muss darlegen, auf Grund welcher Erwägungen er die Angaben des Betroffenen für glaubhaft erachtet. Vorbringen des Betroffenen ist, um missbräuchliches Behaupten auszuschließen, in den Urteilsgründen kritisch zu würdigen (OLG Hamm 6.2.03, 4 Ss OWi 75/03, rkr.). (Abruf-Nr. 030678) |
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