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  • 01.07.2005 | Fahrverbot

    Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrverbot

    von RiOLG Detlef Burhoff, Münster/Hamm

    Der Verteidiger muss sich frühzeitig mit der Frage beschäftigen, wie ein drohendes Fahrverbot abgewendet werden kann. Dazu muss schon beim AG und nicht erst im Rechtsbeschwerdeverfahren beim OLG vorgetragen werden. Damit Sie hier gut gerüstet sind, stellen wir Ihnen die aktuelle Rechtsprechung vor. Der Beitrag schließt an unsere Schwerpunktbeiträge und die Rspr.-Übersichten in VA 02, 132, VA 03, 89, und VA 04, 140, an.  

     

    1. Allgemeines

     

    Umstände des Einzelfalls  

    Entscheidung  

    Fundstelle  

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz  

    Das Fahrverbot nebst Folgen müssen verhältnismäßig sein (BVerfG NJW 96, 2284). Siehe auch Seite 129.  

    OLG Hamm VA 05, 86, Abruf-Nr. 050957 

     

    Fahrverbot nach § 25 StVG, auf das die Regelung des § 25 Abs. 2a StVG angewendet worden ist, trifft mit dem durch eine Verwaltungsbehörde angeordneten vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis zusammen.  

    Das Analogieverbot steht einer Anschlussvollstreckung des Fahrverbots nach § 25 Abs. 2a S. 2 StVG entgegen.  

    Praxishinweis: Für den Beginn der Verbotsfrist reicht es aus, dass der Betroffene der Vollstreckungsbehörde nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung mitteilt, dass sich der Führerschein bei einer anderen Behörde in amtlicher Verwahrung befindet und ab welchem Zeitpunkt innerhalb der Viermonatsfrist das Fahrverbot wirksam werden soll.  

    OLG Karlsruhe  

    VA 05, 50,  

    Abruf-Nr. 050336 

    Verwertung tilgungsreifer Vorbelastungen bei § 25 Abs. 2a StVG.  

    Diese dürfen nicht berücksichtigt werden.  

    KG VA 04, 156, Abruf-Nr. 041711 

    Bemessung des Fahrverbotes  

    Der Richter muss sich an die Vorgaben der BKatV halten. Das Regelfahrverbot nach § 4 BKatV wahrt die Verhältnismäßigkeit der Sanktion und gewährleistet die Gleichbehandlung der Betroffenen.  

    OLG Koblenz 17.8.04, 2 Ss 154/04, Abruf-Nr. 042520 

     

    2. Geschwindigkeitsüberschreitung

     

    Umstände des Einzelfalls  

    Fahrverbot: ja oder nein?  

    Fundstelle  

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit mit dem Ziel, einem akut erkrankten Patienten erste Hilfe zu leisten.  

    Kann die Geschwindigkeitsüberschreitung ggf. nach § 16 OWiG rechtfertigen.  

     

    Praxishinweis: Wenn die akute Erkrankung als Rechtfertigungsgrund nicht anerkannt wird, muss der Verteidiger den Verbotsirrtum problematisieren. Hat der Mandant nämlich irrig die Voraussetzungen für einen Rechtfertigungsgrund angenommen, kann das den Schuldvorwurf mindern und damit ggf. eher zum Absehen vom Fahrverbot führen (ähnlich OLG Karlsruhe VA 05, 15, Abruf-Nr. 043014).  

    OLG Hamm VA 05, 88, Abruf-Nr. 050659 

     

    3. Beharrlicher Verstoß