Umstände des Einzelfalls | Entscheidung | Fundstelle |
Verletzung der Halterpflichten. | Verhängung eines Fahrverbots nicht zulässig. | OLG Hamm VA 07, 202, Abruf-Nr. 073033 = VRR 07, 435 |
Mit einem Kraftrad begangene Geschwindigkeitsüberschreitung eines Taxifahrers. | Beschränkung des Fahrverbots auf das Führen von Krafträdern und Kleinkrafträdern der Fahrerlaubnisklassen A, A1, M und S i.S.d. § 6 Abs. 1 FEV. | OLG Bamberg VA 07, 219, Abruf-Nr. 073335 = VRR 08, 75 = VRS 113, 357 |
Zumutbarkeit einer Kreditaufnahme. | Die Aufnahme eines Kredits zur Abwendung der aus der Verhängungen eines Fahrverbots resultierenden Mehrbelastungen ist einem abhängig Beschäftigen i.d.R. nicht zumutbar. Praxishinweis: Einem Freiberufler soll die Kreditaufnahme ggf. zumutbar sein, allerdings müssen im Urteil Feststellungen zum Einkommen und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen getroffen werden. | OLG Hamm VA 07, 145, Abruf-Nr. 072119 = VRR 07, 275 = NZV 07, 583 = VRS 113, 68 Praxishinweis: ähnlich OLG Koblenz NJW 04, 1400; a.A. OLG Hamm (3. Senat für Bußgeldsachen) VA 06, 198, Abruf-Nr. 062935 und jetzt auch OLG Düsseldorf VA 08, 119, Abruf-Nr. 081816 |
Einstellung eines Fahrers. | Bei einem Nettoeinkommen von ca. 1.150 EUR unverhältnismäßig. | OLG Hamm VA 07, 129, Abruf-Nr. 071074 = VRR 07, 236 |
Verwertung von Voreintragungen. | Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist unterliegt eine Eintragung im VZR einem Verwertungsverbot. | OLG Hamm VA 07, 50, Abruf-Nr. 070429 |
Beschränkung des Fahrverbots auf eine Kraftfahrzeugart. | Ja, aber es muss sich um eine Gruppe von Kfz mit einem bestimmten Verwendungszweck handeln. Praxishinweis: Eine andersartige Einschränkung des Verbots ist nicht zulässig. | OLG Düsseldorf VA 08, 51, Abruf-Nr. 080392 = NZV 08, 104 = DAR 08, 154 (für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenkraftwagen); OLG Hamm VA 07, 34, Abruf-Nr. 070097 = VRR 07, 73 |
Erhöhung des Regelsatzes der Geldbuße bei Beschränkung des Regelfahrverbots auf bestimmte Fahrzeugarten. | Zulässig. | OLG Jena VRS 113, 71 = zfs 07, 412 |
Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen der Autobahn und der Beschleunigungsspur der Einfahrt und der Verzögerungsspur der Ausfahrt. | Kein Regelfahrverbot nach Nr. 83.3 BKat. | OLG Bamberg DAR 08, 218 = VRR 08, 233 |
Das AG übersieht verkehrsrechtliche Vorbelastungen (fünf Geschwindigkeitsüberschreitungen). | Absehen vom Fahrverbot rechtsfehlerhaft. | OLG Hamm 18.3.08, 5 Ss OWi 112/08, Abruf-Nr. 082352 |
Fehlender Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen dem Rotlichtverstoß und der eingetretenen Unfallfolge. | Kein Regelfahrverbot. | OLG Koblenz NZV 07, 589 = zfs 07, 706 |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und dabei Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 StVO). | Keine Verwirklichung der Tatbestände der Nr. 19.1 und 19.1.1 des Bußgeldkatalogs. | OLG Stuttgart VRR 07, 394 = DAR 07, 597 |
Die Entscheidung des Tatrichters ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen. Der Tatrichter muss jedoch für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. u.a. OLG Hamm VA 07, 129, Abruf-Nr. 071074 = VRR 07, 236; NZV 08, 306; 08, 308).