01.07.2003 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Augenblicksversagen
| Der Tatrichter muss sich mit der Frage, ob bei einem dem Betroffenen zur Last gelegten Verkehrsverstoß ggf. ein „Augenblicksversagen“ vorgelegen hat, nur dann näher beschäftigen, wenn sich der Betroffene auf ein solches berufen hat (OLG Hamm 3.4.03, 3 Ss OWi 191/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031349) |
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