25.06.2008 | Fahrverbot
Fahrverbot: Kreditaufnahme zur Folgenabwehr?
Zur Abwendung der durch die Verhängung eines Fahrverbots ggf. auftretenden finanziellen Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (OLG Düsseldorf 30.1.08, IV-5 Ss (OWi) 139/07, (OWi) 54/07 IV, Abruf-Nr. 081816). |
Praxishinweis
Der Entscheidung ist zumindest für den angestellten Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen zu widersprechen. Ihm wird eine Kreditaufnahme i.d.R. nicht zumutbar sein (OLG Hamm VA 07, 145; OLG Koblenz NJW 04, 1400; a.A. OLG Hamm [3. Senat für Bußgeldsachen] VRR 06, 393).
Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 119 | ID 119874