01.01.2003 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kein beharrlicher Verstoß trotz mehrerer Voreintragungen?
| Allein aus dem Umstand, dass ein Betroffener mehrere (hier: sechs) verkehrsrechtliche Voreintragungen im Verkehrszentralregister aufweist, von denen zwei einschlägig sind, kann noch nicht ohne Weiteres auf eine fehlende rechtstreue Gesinnung und damit auf „Beharrlichkeit“ geschlossen werden (OLG Hamm 10.10.02, 3 Ss OWi 727/02; rkr.). (Abruf-Nr. 021518) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat