01.01.2003 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kein beharrlicher Verstoß trotz mehrerer Voreintragungen?
| Allein aus dem Umstand, dass ein Betroffener mehrere (hier: sechs) verkehrsrechtliche Voreintragungen im Verkehrszentralregister aufweist, von denen zwei einschlägig sind, kann noch nicht ohne Weiteres auf eine fehlende rechtstreue Gesinnung und damit auf „Beharrlichkeit“ geschlossen werden (OLG Hamm 10.10.02, 3 Ss OWi 727/02; rkr.). (Abruf-Nr. 021518) |
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