01.02.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kein Ermessen des Gerichts bei Anwendung des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG
| Es steht nicht im Ermessen des Gerichts, ob die „Schonfrist“ des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG für das Wirksamwerden des Fahrverbots festgesetzt wird. Dies hängt vielmehr allein davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Ansicht, der Betroffene habe die Vergünstigung des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG „verwirkt“, findet im Gesetz keine Stütze (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.8.00, 2b Ss (OWi) 203/00 - (OWi) 75/00 I, rkr.). (Abruf-Nr. 001457) |
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