Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Kein Ermessen des Gerichts bei Anwendung des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG

    | Es steht nicht im Ermessen des Gerichts, ob die „Schonfrist“ des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG für das Wirksamwerden des Fahrverbots festgesetzt wird. Dies hängt vielmehr allein davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Ansicht, der Betroffene habe die Vergünstigung des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG „verwirkt“, findet im Gesetz keine Stütze (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.8.00, 2b Ss (OWi) 203/00 - (OWi) 75/00 I, rkr.). (Abruf-Nr. 001457) |