01.06.2000 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kein Fahrverbot bei längerem Zurückliegen der Tat?
| Hat sich das OWi-Verfahren bis zum endgültigen amtsgerichtlichen Urteil länger hingezogen, stellt sich die Frage, ob die Verhängung eines Fahrverbots überhaupt noch gerechtfertigt ist. Dieses Problem stellt sich in der Praxis insbesondere dann, wenn ein amtsgerichtliches Urteil durch das OLG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das AG zurückverwiesen worden ist. In diesen Fällen liegen zwischen dem Verkehrsverstoß und der (neuen) Entscheidung des AG häufig ein oder zwei Jahre. |
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