01.11.2007 | Fahrverbot
Kein Fahrverbot gegen den Fahrzeughalter
Die Verhängung eines Fahrverbotes setzt gem. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG voraus, dass der Betroffene eine Verkehrsordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Die Verletzung von Halterpflichten allein reicht nicht aus (OLG Hamm 12.7.07, 4 Ss OWi 428/07, Abruf-Nr. 073033). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 202 | ID 114270