01.01.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Keine Überschreitung des Regelfahrverbots allein wegen Vorsatzes
| Allein der Umstand, dass der verkehrsrechtlich nicht vorbelastete Betroffene die Tat vorsätzlich begangen hat, rechtfertigt es nicht, das Regelfahrverbot zu überschreiten (OLG Hamm, Beschl. v. 1.8.00, 4 Ss OWi 695/00). (Abruf-Nr. 001461) |
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