01.10.2003 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kündigung(sdrohung) und Absehen vom Fahrverbot
| Der Amtsrichter darf seiner Entscheidung, kein (indiziertes) Fahrverbot zu verhängen, nicht jede gegen den Betroffenen gerichtete Kündigungsdrohung zu Grunde legen, ohne zu prüfen, ob sie rechtlichen Bestand hätte, falls sie verwirklicht wird. Ist es offensichtlich, dass die angedrohte Kündigung rechtswidrig wäre, darf er nicht wegen dieser Drohung auf ein Fahrverbot verzichten (OLG Brandenburg 13.3.03, 2 Ss (OWi) 126 B/02, rkr.). (Abruf-Nr. 031644) |
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