01.09.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil
| Liegt zwischen Tat und Urteil ein Zeitraum von 22 Monaten, kann das der Verhängung eines Fahrverbotes entgegenstehen (OLG Hamm 3.6.04, 2 Ss 112/04, Abruf-Nr. 041714). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat