01.09.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil
| Liegt zwischen Tat und Urteil ein Zeitraum von 22 Monaten, kann das der Verhängung eines Fahrverbotes entgegenstehen (OLG Hamm 3.6.04, 2 Ss 112/04, Abruf-Nr. 041714). |
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