01.02.2007 | Fahrverbot
Möglicher Verlust des Arbeitsplatzes
Der Anordnung eines Fahrverbotes steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber des Betroffenen sich für diesen Fall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses lediglich vorbehält (OLG Hamm 15.8.06, 3 Ss OWi 269/06, Abruf-Nr. 070095). |
Praxishinweis
Die Tendenz in der OLG-Rspr. ist unverkennbar: Eine Existenzgefährdung durch ein dem Betroffenen drohendes Fahrverbot liegt bei Arbeitnehmern nur vor, wenn infolge des Fahrverbots konkret die Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht (Deutscher, in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 729 f.). Ein bloßer Vorbehalt des Arbeitgebers, für diesen Fall über eine Kündigung „nachzudenken“, reicht nicht. Der Verteidiger muss also Sorge tragen, dass der Betroffene von seinem Arbeitgeber zur Vorlage beim Gericht ein Schreiben erhält, aus dem sich ergibt, dass das Fahrverbot sicher zu einer Kündigung führen wird.
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 33 | ID 90751