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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Telefonieren beim Autofahren kann zum Fahrverbot führen

    | Ein Autofahrer, der im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nimmt in Kauf, dadurch so abgelenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommt. Das Nichtbeachten eines Rotlichts wird dann in der Regel als vorsätzlich begangen bewertet, was zur Erhöhung der Geldbuße und evtl. zur Verhängung eines Fahrverbots führt (OLG Celle 30.5.01, 333 Ss 38/01 (OWi), rkr.). (Abruf-Nr. 010818) |