01.11.2002 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Verbotenes Telefonieren während der Fahrt und Fahrverbot
| Die Regeldauer für die erstmalige Anordnung eines Fahrverbotes kann nur überschritten werden, wenn besondere erschwerende Umstände die Grenzen des Regelfalles überschreiten. Das verbotene Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt rechtfertigt die Verhängung eines längeren Fahrverbots daher nur, wenn festgestellt ist, dass das Telefo-nieren die dem Betroffenen vorgeworfene erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelöst hat (OLG Hamm 27.8.02, 4 Ss OWi 578/02, rkr.). (Abruf-Nr. 021289) |
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