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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Welche Anforderungen sind an die Urteilsgründe zu stellen?

    | Die Regelbeispiele des § 2 Abs. 1 BKatV qualifizieren bestimmte Verkehrsvergehen als grobe Pflichtverletzung. Das Vorliegen eines solchen Regelbeispiels führt „in der Regel“ zur Anordnung eines Fahrverbots. Durch dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis wird der Tatrichter allerdings nicht von der Gesamtwürdigung des Einzelfalls befreit. Lediglich der Begründungsaufwand im Urteil ist insofern eingeschränkt, als der Tatrichter nicht mehr zu allen Umständen der Fahrverbotsentscheidung Stellung nehmen muss (st. Rspr. der Obergerichte seit BGHSt 38, 125 = NZV 92, 117; zuletzt BGHSt 43, 241 = NZV 97, 525). |