23.07.2009 | Fahrverbot
Wiederholungstäter: Verhängung eines Fahrverbots
Trotz Existenzgefährdung kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn der bereits vielfach und einschlägig vorbelastete Betroffene seine Nichtanordnung als „Freibrief“ für weiteres Fehlverhalten verstehen würde. Es bedarf in diesen Fällen der Abwägung zwischen der Schwere der Wiederholungstäterschaft und dem Grad der Existenzgefährdung (OLG Hamm 6.4.09, 3 Ss OWi 237/09, Abruf-Nr. 092057). |
Praxishinweis
Zur aktuellen Fahrverbotsrechtsprechung s. VA 09, 139 (in diesem Heft).
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 136 | ID 128566