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  • 23.07.2009 | Fahrverbot

    Wiederholungstäter: Verhängung eines Fahrverbots

    Trotz Existenzgefährdung kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn der bereits vielfach und einschlägig vorbelastete Betroffene seine Nichtanordnung als „Freibrief“ für weiteres Fehlverhalten verstehen würde. Es bedarf in diesen Fällen der Abwägung zwischen der Schwere der Wiederholungstäterschaft und dem Grad der Existenzgefährdung (OLG Hamm 6.4.09, 3 Ss OWi 237/09, Abruf-Nr. 092057).

     

    Praxishinweis

    Zur aktuellen Fahrverbotsrechtsprechung s. VA 09, 139 (in diesem Heft).  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 136 | ID 128566