01.07.2007 | Führen eines Kraftfahrzeuges
Führen eines Kfz ohne Schuhe
Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist – jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt und ohne zusätzliche Herbeiführung eines von der Rechtsordnung missbilligten Erfolges – weder nach § 23 Abs. 1 S. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert (OLG Celle 13.3.07, 322 Ss 46/07, Abruf-Nr. 071427). |
Praxishinweis
Ebenso hat das OLG Bamberg entschieden (VA 07, 33, Abruf-Nr. 070093).
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 129 | ID 109807