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  • 01.07.2007 | Führen eines Kraftfahrzeuges

    Führen eines Kfz ohne Schuhe

    Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist – jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt und ohne zusätzliche Herbeiführung eines von der Rechtsordnung missbilligten Erfolges – weder nach § 23 Abs. 1 S. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert (OLG Celle 13.3.07, 322 Ss 46/07, Abruf-Nr. 071427).

     

    Praxishinweis

    Ebenso hat das OLG Bamberg entschieden (VA 07, 33, Abruf-Nr. 070093).  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 129 | ID 109807