01.06.2000 · Fachbeitrag · Gebrauchtfahrzeugkauf
ABC der Eigenschaftszusicherungen
| Anders als beim Neufahrzeugkauf steht die Eigenschaftszusicherung (nachfolgend: EZ) beim Gebrauchtwagenkauf im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung. Hauptgrund: Die marktübliche Freizeichnungsklausel („unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ...“) läuft leer, wenn dem Auto eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft fehlt. Das ist sonst nur bei nachgewiesener Arglist der Fall (§ 476 BGB). |
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