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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf

    Gebrauchtwagen-Garantie deckt Verschleißschaden am Motor ab

    | Der Versicherer einer Reparaturkostenversicherung („Gebrauchtwagengarantie“) muss auch dann leisten, wenn ein Verschleißvorgang, der bei Vertragsbeginn schon relativ weit vorangeschritten war, erst während der Vertragszeit zum Verlust der Funk-tionsfähigkeit der versicherten Sache und zur Notwendigkeit einer Reparatur geführt hat (OLG Köln, 19.10.99, 9 U 30/99, OLG-Report Köln 2000, 167). (Abruf-Nr. 000698) |