01.06.2004 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf
Kein Rücktritt bei unerheblichem Mangel
| Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs ist gem. §§ 437, 323 Abs. 5 BGB nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn den Verkäufer keine erhebliche Pflichtverletzung trifft - hier: Reparaturaufwand für Mängelbeseitigung unter 3 % des Kaufpreises (OLG Düsseldorf 27.2.04, I-3 W 21/04, ZGS 04, 197, Abruf-Nr. 041208). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat