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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf

    Keine Verpflichtung zur Abtretung der Schadenersatzansprüche bei wirksamem Gewährleistungsausschluss

    | Der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, der seine Gewährleistung für Mängel wirksam ausgeschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, etwaige Schadenersatzansprüche, die er gegenüber dem Erstverkäufer hat (hier: verschwiegener Unfallschaden), an den Käufer abzutreten (OLG Hamm, 23.5.2000, 28 U 213/99, OLG-Report 2000, 319, rkr.). (Abruf-Nr. 001308) |