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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf

    Was heißt „unfallfrei“?

    | Ein gebrauchter Pkw kann nicht mehr als „unfallfrei“ verkauft werden, wenn die Beschädigungen über bloße Lackschäden, hier vor allem Kratzer, und über allenfalls ganz geringfügige kleine Dellen im Blech hinausgehen (OLG Köln 4.2.03, 24 U 108/02, rkr.). (Abruf-Nr. 031563) |