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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Abrechnung der anwaltlichen Vergütung in Verkehrsstrafsachen nach dem neuen RVG

    | Am 1.7.04 wird das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, Abruf-Nr. 040450) die alte BRAGO ablösen. Das RVG schafft vollkommen neue Grundlagen für die Abrechnung anwaltlicher Dienstleistungen, gerade auch im Bereich des Verkehrsstrafverfahrens. Daher ist es für jeden Verteidiger wichtig, sich frühzeitig mit der Systematik auseinander zu setzen, um das neue Gesetz vom ersten Tag an richtig anwenden zu können. Wir geben Ihnen nachfolgend wichtige Merksätze für Ihre anwaltliche Vergütung in Verkehrsstrafsachen an die Hand und zeigen Ihnen anhand von Fallbeispielen, worauf Sie bei der Abrechnung von Verkehrsstrafsachen in Zukunft achten müssen. |