01.05.2004 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Abrechnung der Anwaltsvergütung in Verkehrszivilsachen nach dem RVG ab 1.7.04
| Nachfolgend gebe ich Ihnen wichtige Merksätze für Ihre anwaltliche Vergütung in Verkehrszivilsachen an die Hand und zeige Ihnen anhand von Fallbeispielen, worauf Sie bei der Abrechnung ab 1.7.04 achten müssen. Der Beitrag befasst sich nur mit der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG (Abruf-Nr. 040450) und geht nicht auf die gebührenrechtlichen Regulierungsempfehlungen ein, die der DAV mit zahlreichen Versicherern vereinbart hat. Die Empfehlungen sollen wohl auch nicht mehr fortgeführt bzw. an das RVG angepasst werden. |
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