01.01.2006 | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer
Ein plötzliches Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mit der Folge des Ausbrechens des Fahrzeugs kann zwar objektiv einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen, in subjektiver Hinsicht ist aber erforderlich, dass der Beifahrer das Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel entfremden will (OLG Hamm 9.8.05, 4 Ss 309/05; Abruf-Nr. 053404). |
Praxishinweis
Ähnlich hatte das OLG Hamm bereits im Jahr 2000 entschieden (VA 00, 67, Abruf-Nr. 001046 = NJW 00, 2686, entschieden. Diese Grundsätze gelten jetzt erst recht, nachdem der BGH in BGHSt 48, 233, entschieden hat, dass es dem Täter bei § 315b StGB darauf ankommen muss, unter bewusster Zweckentfremdung des Fahrzeugs mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen. Dies muss sich auch aus den tatsächlichen Feststellungen ergeben.
Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 17 | ID 90682