01.01.2001 · Fachbeitrag · Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Zufahren auf einen Polizeibeamten
| Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB liegt beim Zufahren auf eine Polizeisperre aus Beamten oder Fahrzeugen nur vor, wenn das Fahrzeug mit Nötigungsabsicht in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig eingesetzt worden ist. Eine Zweckwidrigkeit liegt nicht vor, wenn der Täter sein Fahrzeug nur als Fluchtmittel zur Umgehung einer Polizeikontrolle oder Festnahme eingesetzt hat und dabei von Anfang an nicht auf den Polizeibeamten zufahren, sondern an ihm vorbeifahren wollte (OLG Hamm, Beschl. v. 27.10.00, 2 Ss 1030/00, rkr.). (Abruf-Nr. 001464) |
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