01.06.2001 · Fachbeitrag · Geldbuße
Erhöhung der Geldbuße wegen Uneinsichtigkeit?
| Uneinsichtigkeit ist kein hinreichender Grund zur Erhöhung der Geldbuße (OLG Düsseldorf 22.1.01 2b Ss (OWi) 348/00 - (OWi) 122/00 I, rkr.). (Abruf-Nr. 010627) |
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